Bestellerprinzip

Ab dem 01.06. wird es eine deutliche Änderung auf dem Wohnungsmarkt geben. Im Zuge der allgemeinen Mietpreisbremse und anderen gesetzlichen Veränderungen für die Suche nach einer Wohnung wird das Bestellerprinzip in Kraft treten. Dieses soll die Gebühren bei der Anmietung einer Wohnung fairer verteilen. Bereits jetzt regt sich Kritik gegen diese neue Veränderung. Allerdings könnte das Bestellerprinzip auch für die Vermieter eine gute Möglichkeit für die Suche nach neuen Mietern sein.

Was genau ist das Bestellerprinzip und wie funktioniert es?

Vor allem die hohen Mieten in den Großstädten haben dazu geführt, dass sich der Gesetzgeber mit einer Veränderung auf dem Wohnungsmarkt beschäftigt hat. Nach dem Willen des neuen Gesetzes werden künftig nicht mehr die Mieter die Gebühren in Form einer Courtage oder Provision bezahlen, sondern der Vermieter. Das soll für eine finanzielle Entlastung auf dem stark umkämpften Wohnungsmarkt sorgen, hat aber natürlich für die Vermieter finanzielle Nachteile, die nun bei der Anmietung von einem neuen Objekt die Kosten zu tragen haben, die durch einen Makler entstehen. Die Veränderung wird bereits am 01.06.2015 in Kraft treten und damit vor allem im engen Sommergeschäft bei der Suche nach Wohnungen und Mietern für entsprechende Veränderungen sorgen. Dabei ist es eine Veränderung, die nachvollziehbar ist. Durch den immer knapperen Wohnraum und die Probleme bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus werden die Mieter so entlastet und haben eine bessere Chance, ein bezahlbares Objekt zu finden. Zudem haben viele Mieter bisher eine Wohnung mit einer Provision nicht einmal in Betracht gezogen – das Geld wird direkt für eventuelle höhere Mieten zur Verfügung stehen. Für die Vermieter gibt es zudem weitere Gründe, warum man sich weiterhin für einen Makler entscheiden sollte.

Der Makler ist weiterhin für die Vermieter nützlich

Natürlich möchte man auch als Vermieter möglichst viele der Kosten einsparen, die mit der Suche nach einem Mieter verbunden sind. Schließlich soll die Mietwohnung eine Quelle für Einkünfte und nicht für Kosten sein. Am Makler sollte man als Vermieter aber in keinem Fall sparen. Die Gründe, warum er weiterhin ein wichtiger Berater auf dem Markt für Wohnungen ist, sind zahlreich:

•Kompetenz: Der Makler verfügt über die besten Kenntnisse des Wohnungsmarktes und der Mieter-Zielgruppe.
•Verwaltung: Ein Makler kümmert sich um die Auswahl der Bewerber, die Prüfung der Finanzsituation und die Besichtigungen der Wohnungen.
•Vermarktung: Mit einem Makler muss man sich nicht selbst um die Vermarktung der Objekte kümmern, sondern hat eine deutliche Ersparnis bei der Zeit.

Die Kosten für einen guten Makler lassen sich also in jedem Fall kompensieren. Vor allem die Vermarktung und die Ersparnis der Zeit für den Vermieter sind entscheidende Punkte, die den Einsatz der Provision rechtfertigen. Immerhin hat man so eine deutlich höhere Chance auf verlässliche Vermieter und muss sich nicht auch noch darum kümmern, dass das Objekt nicht zu lange leer steht. Alleine die Zeit für Besichtigungstermine würde direkt in das Geld gehen. Das Bestellerprinzip mag also den Markt und die Prozesse rund um die Vermietung verändern, allerdings bietet es auch eine Chance auf noch qualitativere Arbeit durch verlässliche Partner im Bereich der Makler.

Bestellerprinzip: Ein klares Ja

Neuer Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip stellt eine Verbesserung für den Privatkunden dar

Der in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit vor allem unter dem Stichwort der Mietpreisbremse diskutierte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mieterschutzes umfasst auch eine Neuregelung für die Abwicklung der Vermittlung von Mietwohnungen durch einen Makler. Durch das sogenannte Bestellerprinzip soll das Geschäft der Wohnungsvermittler stärker marktwirtschaftlichen Prinzipien unterworfen werden. Im Endeffekt stellt die Gesetzesnovelle eine Stärkung der Rechte der Mietern bzw. der Wohnungssuchenden dar.

Bestellerprinzip – Wer beauftragt muss bezahlen

Bisher war es den jeweiligen Parteien in einem Vermittlungsgeschäft überlassen auszuhandeln, wer die Kosten für Tätigkeit des Maklers übernimmt. Für die Beziehungen zwischen dem Vermieter, dem Wohnungssuchenden und dem Makler kommt es dabei aber fast zwangsläufig zu einem Interessenskonflikt, wenn der Makler für beide Parteien arbeitet, jedoch am Ende nur eine Seite zur Kasse gebeten wird. In der Praxis heißt das allzu häufig, dass die Kosten auf den jeweils schwächeren Partner abgewälzt werden.
Nur in weniger attraktiven Regionen musste der Verkäufer tatsächlich damit rechnen, für die Tätigkeit des Maklers mit barer Münze aufzukommen. In stark nachgefragten Wohnungsmärkten ist es dagegen Usus, dass die Kosten dem Wohnungssuchenden in komplett in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Makler eigentlich im Auftrag des Vermieters tätig war. Dies traf bei der unfreiwilligen Kundschaft nicht selten auf Unverständnis und endete zuweilen vor einem Gericht. Nicht zuletzt hat die gängige Praxis dazu geführt, dass dem Berufsstand der Makler ein eher schlechtes Image anhaftet.
Durch den neuen Gesetzentwurf wird hier nun mehr Klarheit geschaffen: Wer den Makler beauftragt, sprich bestellt, ist auch für dessen Entlohnung zuständig. Durch eine eindeutige und transparente Bestimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nicht nur ein höheres Maß an Erwartungssicherheit auf dem Markt für Vermietung und Verkauf von Wohnungen. Er stärkt vor allem Anbietern den Rücken die auf Basis von transparenter Kosten ihren Kunden ein faires Angebot machen.

Pegasus24 begrüßt die neue Regelung

Für Pegasus24 stellt die neue Regelung einen Schritt in die richtige Richtung dar. Denn mit der Einführung des Bestellerprinzips sind die Rechte und Pflichten innerhalb eines Vermittlungsgeschäfts klar geregelt. Sowohl für den zukünftigen Mieter als auch für den Vermieter wird somit transparent und kalkulierbar, wer von wem was zu erwarten hat und wer wem etwas zu zahlen hat.
Dabei ist das Bestellerprinzip alles andere als neu. Das schwerpunktmäßig in der Vermittlung von Immobilien aktive Unternehmen Pegasus24 agiert dabei bereits seit Jahren im Sinne des Bestellerprinzips. Ein Großteil der Geschäfte wird im direkten Auftrag des Kunden abgewickelt und dann von diesem bezahlt.

Wohnungssuchende und Anbieter mit transparentem Angebot profitieren

Auch wenn nicht klar ist, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt, dürfte insgesamt die Position von Wohnungsuchenden durch diesen Gesetzentwurf gestärkt werden. Zunächst sollte der Wohnungsuchende, der keinen Makler beauftragt hat, durch die Grundregel >Wer bestellt – der bezahlt<, vor unliebsamen Überraschungen in Gestalt unerwarteter Rechnungen gefeit sein. Daneben liegt in der Reform auch eine große Chance für die Maklerbranche. Hier ist zu erwarten, dass sich vor allem Anbieter durchsetzen werden, die mit einem attraktiven Angebot punkten können. Das heißt, dass die angebotenen Leistungen exakt benannt und beschrieben werden und in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Preis stehen. Auch hiervon profitiert letztlich vor allem der Kunde.