Neuer Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip stellt eine Verbesserung für den Privatkunden dar
Der in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit vor allem unter dem Stichwort der Mietpreisbremse diskutierte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mieterschutzes umfasst auch eine Neuregelung für die Abwicklung der Vermittlung von Mietwohnungen durch einen Makler. Durch das sogenannte Bestellerprinzip soll das Geschäft der Wohnungsvermittler stärker marktwirtschaftlichen Prinzipien unterworfen werden. Im Endeffekt stellt die Gesetzesnovelle eine Stärkung der Rechte der Mietern bzw. der Wohnungssuchenden dar.
Bestellerprinzip – Wer beauftragt muss bezahlen
Bisher war es den jeweiligen Parteien in einem Vermittlungsgeschäft überlassen auszuhandeln, wer die Kosten für Tätigkeit des Maklers übernimmt. Für die Beziehungen zwischen dem Vermieter, dem Wohnungssuchenden und dem Makler kommt es dabei aber fast zwangsläufig zu einem Interessenskonflikt, wenn der Makler für beide Parteien arbeitet, jedoch am Ende nur eine Seite zur Kasse gebeten wird. In der Praxis heißt das allzu häufig, dass die Kosten auf den jeweils schwächeren Partner abgewälzt werden.
Nur in weniger attraktiven Regionen musste der Verkäufer tatsächlich damit rechnen, für die Tätigkeit des Maklers mit barer Münze aufzukommen. In stark nachgefragten Wohnungsmärkten ist es dagegen Usus, dass die Kosten dem Wohnungssuchenden in komplett in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Makler eigentlich im Auftrag des Vermieters tätig war. Dies traf bei der unfreiwilligen Kundschaft nicht selten auf Unverständnis und endete zuweilen vor einem Gericht. Nicht zuletzt hat die gängige Praxis dazu geführt, dass dem Berufsstand der Makler ein eher schlechtes Image anhaftet.
Durch den neuen Gesetzentwurf wird hier nun mehr Klarheit geschaffen: Wer den Makler beauftragt, sprich bestellt, ist auch für dessen Entlohnung zuständig. Durch eine eindeutige und transparente Bestimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nicht nur ein höheres Maß an Erwartungssicherheit auf dem Markt für Vermietung und Verkauf von Wohnungen. Er stärkt vor allem Anbietern den Rücken die auf Basis von transparenter Kosten ihren Kunden ein faires Angebot machen.
Pegasus24 begrüßt die neue Regelung
Für Pegasus24 stellt die neue Regelung einen Schritt in die richtige Richtung dar. Denn mit der Einführung des Bestellerprinzips sind die Rechte und Pflichten innerhalb eines Vermittlungsgeschäfts klar geregelt. Sowohl für den zukünftigen Mieter als auch für den Vermieter wird somit transparent und kalkulierbar, wer von wem was zu erwarten hat und wer wem etwas zu zahlen hat.
Dabei ist das Bestellerprinzip alles andere als neu. Das schwerpunktmäßig in der Vermittlung von Immobilien aktive Unternehmen Pegasus24 agiert dabei bereits seit Jahren im Sinne des Bestellerprinzips. Ein Großteil der Geschäfte wird im direkten Auftrag des Kunden abgewickelt und dann von diesem bezahlt.
Wohnungssuchende und Anbieter mit transparentem Angebot profitieren
Auch wenn nicht klar ist, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt, dürfte insgesamt die Position von Wohnungsuchenden durch diesen Gesetzentwurf gestärkt werden. Zunächst sollte der Wohnungsuchende, der keinen Makler beauftragt hat, durch die Grundregel >Wer bestellt – der bezahlt<, vor unliebsamen Überraschungen in Gestalt unerwarteter Rechnungen gefeit sein. Daneben liegt in der Reform auch eine große Chance für die Maklerbranche. Hier ist zu erwarten, dass sich vor allem Anbieter durchsetzen werden, die mit einem attraktiven Angebot punkten können. Das heißt, dass die angebotenen Leistungen exakt benannt und beschrieben werden und in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Preis stehen. Auch hiervon profitiert letztlich vor allem der Kunde.