Abkürzungen bei Immobilienanzeigen

Immobilienanzeigen – man liest sie oft, viele sind leicht verständlich, andere gleichen einem kryptografischen Gewirr.

Wir möchten hier ein bisschen Licht ins Dunkle bringen und erklären die gängigsten Abkürzungen.

1 Ra-Whg. – ein Raum Wohnung
1 Zi-Whg. – ein Zimmer Wohnung
1-FH – Einfamilienhaus
1ZBB – ein Zimmer mit Bad und Balkon
1ZKBB – ein Zimmer mit Küche, Bad und Balkon
1ZKBT – ein Zimmer mit Küche, Bad und Terrasse
1ZKDB – ein Zimmer mit Küche, Diele und Bad
5-ZW – fünf Zimmer Wohnung
AAP – Autoabstellplatz
AB – Altbau
Abl. – Ablöse
Abst. – Abstandszahlung
AK – Abstellkammer oder Abstellraum
App. – Appartement
AR – Abstellraum oder Abstellkammer
attr. – attraktiv
Ausst. – Ausstattung
AWC – Außen-WC
B – Bad
BAB – Bundesautobahn
Bd. – Bad
Bes. – Besichtigung
Bez. – Bezirk
bezugsf. – bezugsfertig
Bj – Baujahr
BK – Betriebskosten
BK – Balkon
BKVZ – Betriebskostenvorauszahlung
BLK – Balkon
Bung. – Bungalow
BW – Badewanne
BaWa – Badewanne
bzb. – beziehbar
Courtage, Ct., Court. – Maklervermittlungsgebühr
CP – Carport
D – Dusche
DB – Duschbad
DG – Dachgeschoss
DH – Doppelhaus
DHH – Doppelhaushälfte
Do.-Gge. – Doppelgarage
DT – Dachterrasse
Du. – Dusche
E.-hzg. – Elektroheizung
EB – Erstbezug
EBK – Einbauküche oder ein Zimmer, Bad und Küche
EFH – Einfamilienhaus
EG – Erdgeschoss
EK – Eigenkapital
ELW – Einliegerwohnung
erschl. – erschlossen
E-Schr. – Einbauschrank
Et., Etg. – Etage
ETW – Eigentumswohnung
ET-Whg. – Etagenwohnung
exkl., ex. – exklusive
Exposé – Immobilienbeschreibung
EZW – Einzimmerwohnung
FBH – Fußbodenheizung
FB-Hzg. – Fußbodenheizung
FeWo. – Ferienwohnung
FH – Familienhaus
FMH – Familienhaus
FP – Fixpreis
Freist. – Freistehendes Haus
FW – Fernwärme
Ga.Ant. – Gartenanteil
Gart. – Garten
Gartant – Gartenanteil
Garths. – Gartenhaus
GE – Geschäftseinheit
GEH – Gasetagenheizung
Gem.-Ant. – Gemeinschaftsantenne
gepfl. – gepflegt
Gge. – Garage
GK – Glaskeramikherd
Grdst. – Grundstück
Grd. – Grundstück
GS – Geschirrspüler
GWC – Gäste WC
G-WC – Gäste-WC
Hat – Haustiere
HH – Hinterhaus
HtH – Hinterhaus
HK – Heizkosten
HMS – Hausmeisterservice
HMV – Hauptmietervertrag
Hob. – Hobbyraum
hochw. – hochwertig
HP – Hochparterre
Hs – Haus
HWR – Hauswirtschaftsraum
Hzg. – Heizung
Immobilie – Kaufobjekt
info – Information
inkl. – inklusive
JM – Jahresmiete
Ka – Kamin
Kaut. – Kaution
KDB – Küche, Dusche, Bad
Kel. – Keller
kfr. – kurzfristig
Kft.Whg. – Komfortwohnung
KM – Kaltmiete
KoNi. – Kochnische
Kochn. – Kochnische
KP – Kaufpreis der Immobilie
kpl – komplett
Kt. – Kaution
Kü. – Küche
Kzi. – Kinderzimmer
L – Lift
Lam. – Laminat
Lg. – Lage
Loggia – Balkon mit Wänden und Decken
LuxA. – Luxusausstattung
m. F. – mit Fenster
Maisonette – Wohnung über zwei Etagen
Man. – Mansarde
Mans. – Mansarde
MBW – Massivbauweise
MC – Maklercourtage
MD – Mieterdarlehen
ME – Mieteinnahmen
MFH – Mehrfamilienhaus
MKM – Monatskaltmiete
MM – Monatsmiete
möbl. – möbliert
MS – Mietsicherheit
mtl. – monatlich
MV – Mietvertrag
n.A. – nach Absprache
NB – Neubau
NB-Hs. – Neubauhaus
Nettokaltmiete – Kaltmiete, Miete ohne Heiz- Strom- und Betriebskosten
NK – Nebenkosten
NKM – Nettokaltmiete
NM – Nachmieter
NR – Nichtraucher
NSP – Nachtspeicherheizung
Nutzfl. – Nutzfläche
Nfl. – Nutzfläche
N-Wfl. – Nettowohnfläche
O – Ofenheizung
Obj. – Objekt
OG – Obergeschoss
OH – Ofenheizung
Ölh. – Ölheizung
OT – Ortsteil
öZH – Ölzentralheizung
P – Parkplatz
p.a. – pro Jahr
Part. – Parterre
Pk. – Parkettboden
PP – Parkplatz
Prov.  – Provision
PV – Provision
prov.fr. – provisionsfrei (ohne Maklergebühren)
RDM – Ring Deutscher Makler
REH – Reihenendhaus
ren. – renoviert
rep.-bed. – reparaturbedürftig
RH – Reihenhaus
RMH – Reihenmittelhaus
San-Obj. – Sanierungsobjekt
S-balk. – Süd-Balkon
sep. – separat
S-Lg. – Südlage
sof. – sofort
sof.frei – sofort frei
Souterrain – Untergeschoss
spei. – Speicher
SPK – Speisekammer
Stpl. – Autostellplatz
SW – Ausrichtung nach Südwesten
SW-Lg. – Südwestlage
SZ – Schlafzimmer
TB – Tageslichtbad
TeBo – Teppichboden
teilmbl. – teilmöbliert
Tel. – Telefon
Tep. – Teppich
Terr. – Terrasse
TG – Tiefgarage
TGL – Tageslicht-
Tgw. – Teilgewerblich nutzbar
TLB – Tageslichtbad
Top-Lg. – Beste Lage
überd. – überdacht
UG – Untergeschoss
Uml. – Umlagen
unverb. – unverbaut
v. Priv. – von Privat, also Verkauf ohne Makler
VB – Vollbad oder Verhandlungsbasis
VHB – Verhandlungsbasis
V’bad m.Fe. – Vollbad mit Fenster
VDM – Verband Deutscher Makler
VK – Vollkeller
VR – Vorratsraum
VS – Verhandlungssache
VZ – Vorzimmer oder Vorauszahlung
WaMa – Waschmaschine
warm – Warmmiete, Miete inklusive Heiz- und Betriebskosten
WB – Wannenbad
WBS – Wohnberechtigungsschein
WE – Wohneinheit
WEP – Wochenendpendler
Wfl. – Wohnfläche
WG – Wohngemeinschaft oder Wintergarten
Whg. – Wohnung
WiG – Wintergarten
WM – Warmmiete
WM – Waschmaschine
WM-Anschl. – Waschmaschinenanschluss
Wohnfl. – Wohnfläche
WoKü – Wohnküche
WW – Warmwasser
WWB – Warmwasserbereistellung
WZ – Wohnzimmer
ZB – Zimmer mit Bad
ZH – Zentralheizung
Zhzg. – Zentralheizung
Zi. – Zimmer
ZKB – Zimmer, Küche und Bad
ZKBB – Zimmer, Küche, Bad + Balkon
ZKBD – Zimmer, Küche, Bad  + Diele
ZKD – Zimmer, Küche und Dusche
ZÖV – Zentrale Ölversorgung
Zust. – Zustand
zzgl. – zuzüglich
zgl. – zuzüglich

Woher kommen meine Interessenten?

Es gibt viele Dinge, die es zu berücksichtigen gilt, wenn man eine Immobilie verkaufen möchte. Wenn man gezielt werben will, muss man seinen Interessenten gut kennen. Da die Werbung einer der teuersten Punkte in der Immobilienvermarktung ist, sollte man nicht ungeplant eine Werbeflut lostreten. Vor allem die Zeitungsanzeigen sollten mit Bedacht gewählt werden.

Immobilienverkäufer außerhalb von großen Städten, denken oft, dass es wichtig ist, in den Städten verstärkt zu werben. Diese Zielgruppe sollte zwar berücksichtig werden, jedoch nur in einem gewissen Umfang. Die Immobilienvermarktung ist ein stark regional orientierter Markt.

Wenn man die Herkunft der Kunden bei Immobilienkäufen analysiert, kann festgestellt werden, dass der Großteil der Käufer aus dem nahen Umfeld der Immobilie selbst stammt. Die meisten Immobilienkäufe werden daher im gleichen Ort getätigt. Viele Käufer stammen aus dem gleichen Landkreis und nur wenige Immobilieninteressenten kaufen über eine oder sogar mehrere Landkreisgrenzen hinweg.

Warum ist das so?

Um diese Zahlen nachvollziehen zu können, müssen die Beweggründe der Interessenten analysiert werden. Der Großteil der Immobilienkäufer möchte ein Haus oder Wohnung im gewohnten Umfeld erwerben. Freunde und Familie sind hier angesiedelt. Wenn Kinder im Haushalt wohnen, möchten Immobilienkäufer diese nicht auf eine neue Schule schicken und den Erhalt von Freundschaften fördern. Daher suchen die meisten Interessenten Immobilien aus dem näheren Umfeld.

Bei Immobilienkäufer aus dem mittleren Umfeld steht oftmals ein Kompromiss aus dem privaten und beruflichen Umfeld im Mittelpunkt. Ein kürzerer Arbeitsweg und dennoch ein überschaubarer Weg zu den privaten Wurzeln. Aber auch die regionalen Preisunterschiede oder das geänderte Lebensumfeld im neuen Ort werden hier genannt.

Werbung regional gestalten

Durch die Erkenntnis, dass ca. 90% der Interessenten aus demselben Ort oder zumindest aus demselben Landkreis kommen, ist es nachvollziehbar, den Großteil des Werbeetats auf dieses Gebiet zu konzentrieren. So kann man in der Regel sicherstellen, dass die regionale Zielgruppe angesprochen wird und die Wahrscheinlichkeit somit am Größten ist, den potenziellen Käufer zu finden und anzusprechen.

PS.:

Aus aktuellem Anlass möchten wir auch noch auf unser aktuelles Angebot aufmerksam machen: Eine sehr schön gestaltete und großzügige Doppelhaushälfte mit ca. 190 qm Wohnfläche in Mühldorf am Inn. Die Doppelhaushälfte ist optimal in einem Siedlungsgebiet im Norden von Mühldorf am Inn gelegen. Das Haus wird gegen Gebot, aber nicht als Auktion verkauft. Die Aktion läuft bis zum 20. September 2013. Weitere Informationen können unter http://www.pegasus24.com/immobilienvermarktung/immobilienangebot/ gefunden werden. Ein Blick lohnt sich!

Möchten Sie Ihre Immobilie auch verkaufen? Dann informieren Sie sich unverbindlich über die verschiedenen Möglichkeiten und den optimalen Verkaufspreis. Wir helfen gerne. Infos unter 08631-306 999 0

Die Verkaufsbeschreibung von Immobilien

Wenn man eine Immobilie für den Verkauf vorbereitet, müssen auch passende Beschreibungen für die Onlineportale gefunden werden. Wer schon einmal verschiedene Immobilienportale durch gestöbert hat, ist auf die unterschiedlichsten Beschreibungen gestoßen. Oftmals klingen diese sehr monoton und ist nur eine Aufzählung von Fakten. Hier ein kurzes Beispiel: Wohnfläche: 150qm, Grundstück: 890qm, Keller, Zentralheizung, Doppelverglaste Fenster, Baujahr 2010. Sicherlich sind hier viele Details genannt, aber wirklich ansprechend ist eine solche Aneinanderreihung von Daten nicht. Vor allem da die meisten Daten sowieso beim Einstellen in die Immobilienportale gefordert werden. Vielmehr sollte man die Phantasie des Lesers anregen und die Lust auf eine Besichtigung erzeugen.

Wie kann man einen Inseratstext emotionaler beschreiben?

Wer zum Beispiel eine Südterrasse hat, kann hier zum Beispiel auf die tollen Sommerabende verweisen, die man hier verbringen kann. Aus der neuen gepflegten Einbauküche, wird das kulinarische Zentrum für die Familie. Ein großzügiges Badezimmer mit Dusche wird eine Entspannungsoase für Abende zu Zweit in der Badewanne im Kerzenschein.

Wie Sie an den Textbeispielen erkennen können, sollten Beschreibungen auf einer emotionellen Ebene geschrieben werden. Der Leser sollte sich das Haus oder die Wohnung vor dem geistigen Auge vorstellen können und sich schon in der Phantasie heimisch fühlen.

Keine Übertreibungen

Auch wenn man den Leser mit einer Geschichte durch die Immobilie führt, sollte man von Übertreibungen oder nicht vorhandenen Annehmlichkeiten Abstand nehmen. Denn haben Sie bei dem Leser das Interesse für eine Besichtigung geweckt und Sie führen ihn auf den sonnigen Balkon mit Blick ins Grüne, auf dem Sie in der Beschreibung mit Ihrer fünf-Köpfigen Familie die Abendstunden bei Gesellschaftsspielen verbringen, der Balkon in Wirklichkeit aber im Norden liegt, 2 Quadratmeter groß ist und einen Blick auf die Hauptstraße bietet. Solche Unwahrheiten kommen schnell auf und fördern den Frust des Besichtigers drastisch. Und Frust beim Interessenten ist das Letzte was Sie als Immobilienverkäufer brauchen können.

Vorteile aufzeigen

Nach einer bildhaft geführten Erzählung durch die Immobilie, sollten Sie die Vorteile der Immobilie nochmal zusammengefasst aufzeigen. Zählen Sie dabei alle Punkte auf die von Bedeutung für einen Interessenten sein können, Sie aber selbst nicht als Vorteil gesehen haben. Denn für jemand anderen kann dieser Punkt wichtig sein. Als Beispiel der Anschluss für einen Kamin, den Sie selbst nie wollten, oder die Möglichkeit, das Dachgeschoß auszubauen. Oder die Einliegerwohnung, die aktuell von der Oma bewohnt wurde. All dies können Dinge sein die über das Interesse an der Immobilie entscheidend sein kann.

 

Emotionale Texte, aber Wahrheitsgemäß

Um alle wichtigen Punkte nochmal zusammenzufassen:

Als Beschreibung nutzen Sie eine bildhafte Geschichte, die durch Ihre Immobilie führt und dabei den Leser das Gefühl vermittelt bereits hier zu wohnen. Sie erzählen nur wahre Details, die Sie gerne etwas ausschmücken dürfen, solange der Interessent diese bei einer Besichtigung auch vorfinden kann. Zum Ende zählen Sie alle Vorteile die Ihre Immobilie bietet zusammenfassend auf.

 

Wir wünschen Ihnen nun viel Erfolg bei Ihrem Immobilienverkauf!

Scheidung – was nun?

Wenn zwei sich streiten, freut sich oftmals der Dritte. So oder ähnlich kann es ausgehen, wenn Eheleute sich scheiden lassen, sich während des Scheidungsverfahrens aber nicht einigen können, was mit der ehemals gemeinsamen Immobilie geschieht. Denn nur in den seltensten Fällen lässt sich ein Ehegatte als Alleineigentümer im Grundbuch eintragen und in ebenfalls eher wenigen Fällen schließen Eheleute einen Ehevertrag ab, in dem sie Vorsorge treffen für den Fall des Scheiterns ihrer Ehe, konkret was u.a. mit dem gemeinsamen Haus passieren soll.

Denn diese Vorsorge zu treffen, ist mehr als notwendig, will man doch vermeiden, dass das Haus nach der Scheidung verkauft werden muss. So sind in der Regel Kredite für die Finanzierung des Hauses aufgenommen worden, die auch nach der Scheidung weiter bedient werden müssen. Banken interessiert eine Ehescheidung nämlich nicht. Schon gar nicht nehmen sie Rücksicht auf eventuelle finanzielle Schwierigkeiten. So kommt es nicht selten vor, dass Häuser auch zwangsversteigert werden müssen, weil die Raten für die Kredite nicht mehr bezahlt werden; sei es, weil der Ehegatte, der die Immobilie übernommen hat, sich nicht mehr in der Lage sieht, diese zu zahlen oder sei es, weil einfach durch die Probleme, die eine Scheidung mit sich bringt, die finanzielle Seite nicht genügend wichtig genommen wurde. Und da verstehen Banken keinen Spaß. Wer nach mehrmaliger Mahnung seinen Kreditverpflichtungen nur ungenügend nachkommt, muss im Fall einer Immobilienfinanzierung damit rechnen, dass die Banken beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Das kann ganz sicher nicht im Interesse der Eheleute sein, vor allem dann nicht, sollten Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein, denen mit einer Zwangsversteigerung der Lebensmittelpunkt genommen wird.

Dass es so weit nicht kommen muss zeigen Beispiele, in denen die Eheleute bzw. deren Anwälte eine vernünftige Lösung auf allen Ebenen erzielt haben. Das kann in Bezug auf die gemeinsame Immobilie folgendermaßen aussehen.
Die Eheleute einigen sich, dass das Haus einem Makler übergeben wird, der es dann verkaufen soll. Mit dem Verkaufserlös werden die noch bestehenden Verbindlichkeiten abgelöst und sollte, was längst nicht selbstverständlich ist, noch Geld übrig bleiben, wird dieses geteilt.
Eine andere Variante wäre, dass einer der Eheleute das Haus alleine übernimmt und sich auch bereit erklärt, die noch bestehenden Verbindlichkeiten als alleiniger Kreditnehmer zu übernehmen. Der andere Ehepartner wird dann aus der Finanzierung entlassen. Diese Regelung hat allerdings nicht selten auch unterhaltsrechtliche Folgen, dass nämlich der Ehegatte sich den zu errechnenden Wohnwert für die Immobilie auf einen möglichen Unterhaltsanspruch anrechnen lassen muss.